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Technischen Richtlinien, die für die Neuanfertigung von Gläser gelten

Für die angebotenen und/oder gelieferten Glasscheiben gelten: "Die Richtlinien zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas im Bauwesen". Herausgegeben vom Bundesverband Flachglas Großhandel, Isolierglasherstellung, Veredelung e.V.,Troisdorf, Stand: Juni 04.
Die angegebene Glasdicke und Glasart, bzw. die Zulässigkeit der Verglasung wurde von uns nicht überprüft.
Der statische Nachweis muß durch einen anerkannten Statiker erfolgen.
Wir liefern ohne Gewährleistung der Statik.
Zu berücksichtigen ist, dass ab Januar 2015 die DIN 18008 in Kraft getreten ist. Erfahrungswerte und Angaben in den bisher angewandten technischen Richtlinien können nicht uneingeschränkt weiter verwendet werden.

Bei Be- und Weiterverarbeitung hochwertiger Glaserzeugnisse für das Bauwesen sind Ausfälle durch Bruch und Qualitätsmangel nicht auszuschließen. Aus diesem Grund lehnen wir die Übernahme von Folgekosten aus verspäteten oder nicht komplett gelieferten Aufträgen ab. Die Nachlieferungen werden schnellstmöglich erfolgen.

Technische Informationen zu VSG aus vorgespanntem Glas
Im Falle der freien Bewitterung der Glaskante einer Verbund-Sicherheitsglasscheibe kann am Glasrand stellenweise eine Eintrübung sichtbar werden lassen, die jedoch keinen Einfluss auf die Sicherheitseigenschaften des Glases hat.
Anisotropien - Hinweis: Bei VSG aus vorgespanntem Glas und besonders in Kombination mit Mattfolie können aufgrund physikalischer Erscheinungen wie Anisotropien "dunkle Flecken" aufgrund von Lichtbrechnungen sichtbar werden.
Diese physikalische Erscheinung ist nicht beeinflussbar und stellt keinen Reklamationsgrund dar.
Entsprechend der DIN-Norm 1249 Teil 12 für ESG muß die Bearbeitung vor dem Vorspannprozess erfolgen, d.h. eine spätere Nachbearbeitung der kompletten VSG-Einheit ist nicht zulässig.
Wir weisen darauf hin, daß es bei o.g. Glaskombinationen mit Bearbeitungen wie z B. Kanten poliert oder Lochbohrungen zu Kantenversatz sowie Blasen und Folienüberständen im Rand- und im Lochbohrungsbereich kommen kann. Kantenversatz +/- 3 mm möglich.
Da die oben genannten Punkte produktionstechnisch bedingt sind, stellen sie keinen Reklamationsgrund dar.

Bei Einscheibensicherheitsglas kann es durch Nickelsulfideinschlüsse zu Spontansprüngen kommen.
Durch einen Heißlagerungstest (Heat-Soak-Test) kann dieses Risiko deutlich reduziert werden, ohne dass hierdurch das Risiko ganz ausgeschlossen werden kann.
Sollten Brüche auftreten, so stellen diese keinen Reklamationsgrund dar. Jegliche Ansprüche sind ausgeschlossen.
Da das Glas während des Vorspannprozesses im Ofen auf Rollen liegt, können gelegentlich leichte Oberflächenveränderungen auftreten. Die Welligkeit (in Fachkreisen "roller waves" genannt) ist physikalisch bedingt nicht immer vermeidbar und führt im Einzelfall zu geringfügigen Beeinträchtigung des Reflexionsbildes. Bedingt durch diesen thermischen Vorspannprozess kann auch eine chemische und mechanische Veränderung der Oberflächenbeschaffenheit wie Pünktchenbildung (roller pick-up genannt) und Rollenabdrücke auftreten.
Desweiteren möchten wir auf Irisationserscheinungen (Anisotropien) hinweisen. ESG wird durch einen speziellem thermischen Prozess vorgespannt.
Dieser Herstellprozess erzeugt Spannungszonen im Glas, die unter polarisiertem Licht zu Doppelbrechungen führen. Bei Betrachtung des Einscheiben-Sicherheitsglases unter bestimmten Lichtverhältnissen können Polarisationsfelder sichtbar werden, die sich als Muster bemerkbar machen. Dieser Effekt ist für ESG charakteristisch und physikalisch bedingt. Das natürliche Tageslicht enthält je nach Wetter oder Tageszeit einen mehr oder weniger hohen Anteil polarsierten Lichts.

Hinweis zu Blei- und Messingverglasungen im Isolierglas:
Die Blei-, bzw. Messingverglasungen oder Ziergitter (besonders wenn es sich um farbige Gläser handelt), können sich bei Sonneneinstrahlung, speziell bei Teilbeschattung etwa durch Schlagschattenbildung, ungleichmäßig aufheizen. Im Verbund mit Isolierglas besteht deshalb erhöhte Spannungsbruchgefahr, besonders bei Wärmeschutzisolierglas.
Die Fertigung erfolgt daher ohne Garantie.
Zu beachten ist, dass Isolierglasscheiben mit einer Blei- bzw. Messingverglasung oder einem Ziergitter ohne eine Gasfüllung gefertigt werden. Dadurch kommt es zu einer Ug-Wert-Verschlechterung um ca. 0,3 W/m²K.
Für Isoliergläser mit Blei- bzw. Messingverglasungen oder Ziergittern im SZR gelten die üblichen Prüfzeugnisse nicht.
Das Bruch-, bzw. Beschädigungsrisko bei kundeneigenen Gläsern, bzw. Gegenständen, wie Sprossen oder Bleiverglasungen, geht zu Lasten des Kunden, eine Ver- und Bearbeitung erfolgt ohne Garantie.
Alte Kratzer auf den Bleiverglasungen sowie Kittreste im SZR, welche aus der Bleiverglasung fallen, stellen keinen Reklamationsgrund dar.

Glasverarbeitung

Ausdruck höchster Kreativität